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   OLG Brandenburg, 12.02.2008 - 2 VAs 7/07   

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https://dejure.org/2008,30566
OLG Brandenburg, 12.02.2008 - 2 VAs 7/07 (https://dejure.org/2008,30566)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12.02.2008 - 2 VAs 7/07 (https://dejure.org/2008,30566)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12. Februar 2008 - 2 VAs 7/07 (https://dejure.org/2008,30566)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • StV 2008, 308
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 09.01.2006 - 2 BvR 443/02

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines im Maßregelvollzug Untergebrachten gegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.02.2008 - 2 VAs 7/07
    Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu in seinem Beschluss vom 9. Januar 2006 - 2 BvR 443/02 - (NJW 2006, S. 1116 f.) für den Fall eines im Maßregelvollzug Untergebrachten das Folgende ausgeführt:.
  • BGH, 23.11.1982 - VI ZR 222/79

    Anspruch des Patienten auf Einsicht in die Krankenunterlagen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.02.2008 - 2 VAs 7/07
    Auch wo solche Einschätzungen rein subjektiven Charakter haben, ist unter diesen Bedingungen das Selbstbestimmungsrecht des Behandelten durch Verweigerung des Zugangs zu wesentlichen Teilen der eigenen Krankenunterlagen wesentlich intensiver berührt als in einem privatrechtlichen Behandlungsverhältnis, in dem der Betroffene - wie auch der Bundesgerichtshof hervorgehoben hat (BGHZ 85, 327, 329) - sein Selbstbestimmungsrecht dadurch ausüben kann, dass er sich aus dem Behandlungsverhältnis zurückzieht.".
  • BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71

    Ärztliche Schweigepflicht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.02.2008 - 2 VAs 7/07
    Ärztliche Krankenunterlagen betreffen mit ihren Angaben über Anamnese, Diagnose und therapeutische Maßnahmen den Patienten unmittelbar in seiner Privatsphäre (vgl. BVerfGE 32, 373, 379; 44, 353, 372 ...).
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.02.2008 - 2 VAs 7/07
    Ärztliche Krankenunterlagen betreffen mit ihren Angaben über Anamnese, Diagnose und therapeutische Maßnahmen den Patienten unmittelbar in seiner Privatsphäre (vgl. BVerfGE 32, 373, 379; 44, 353, 372 ...).
  • BVerfG, 16.09.1998 - 1 BvR 1130/98

    Einsichtsanspruch in Krankenunterlagen aufgrund des Rechts auf Selbstbestimmung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.02.2008 - 2 VAs 7/07
    "Bezogen auf den Zugang zu Krankenunterlagen hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass das Recht auf Selbstbestimmung und die personale Würde des Patienten (Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG) es gebieten, jedem Patienten gegenüber seinem Arzt und Krankenhaus grundsätzlich einen Anspruch auf Einsicht in die ihn betreffenden Krankenunterlagen einzuräumen (Beschluss der 1. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. September 1998 - 1 BvR 1130/98 -, NJW 1999, S. 1777).
  • BVerfG, 20.12.2016 - 2 BvR 1541/15

    Anspruch eines Strafgefangenen auf Einsicht in seine Krankenakte (Grundrecht auf

    Die insoweit maßgeblichen Erwägungen lassen sich zumindest teilweise auf die Behandlung von Strafgefangenen übertragen (vgl. hierzu auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 2 VAs 7/07 -, juris, Rn. 8 ff.; OLG Hamm, Beschluss vom 23. Februar 2012 - III-1 Vollz (Ws) 653/11 -, juris, Rn. 18 ff.).
  • KG, 14.01.2010 - 2 Ws 511/09

    Akteneinsicht im Strafvollzug; Informationsrecht; Aktenauskunft (rechtliches

    Insofern liegt der Fall anders als der Sachverhalt, der dem OLG Brandenburg (OLGSt StVollzG § 185 Nr. 1 = StV 2008, 308 = StraFO 2008, 154) zur Entscheidung vorlag und dem die Strafvollstreckungskammer weithin gefolgt ist.

    möglich ist (vgl. BVerfG NJW 2006, 1116 = StV 2007, 421 = JZ 2007, 91 mit Anm. Klatt betreffend die Akteneinsicht im Maßregelvollzug; OLG Brandenburg OLGSt StVollzG § 185 Nr. 1 = StV 2008, 308 = StraFO 2008, 154 betreffend die Untersuchungshaft), kann der Gefangene in diesem Verfahren nicht erreichen.

  • OLG Hamm, 23.02.2012 - 1 Vollz (Ws) 653/11

    Strafvollzug; Anspruch auf Einsicht in die eigene Krankenakte

    Eine Fortbildung des Rechts ist bereits deshalb nicht erforderlich, da sich mehrere obergerichtliche Entscheidungen nach den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 16.09.1998 - 1 BvR 1130/98 - NJW 1999, 1777 und vom 09.01.2006 - 2 BvR 443/02 -, NJW 2006, 1116, die sich grundlegend mit der Frage der Einsichtnahme in Krankenunterlagen befassen, bereits ebenfalls mit der Frage und den Voraussetzungen der Einsichtnahme von Straf- oder Untersuchungsgefangenen in die sie betreffenden Gesundheitsakten auseinandergesetzt haben, vgl. etwa OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.02.2008 - 2 VAs 7/07 - KG Berlin, Beschluss vom 05.09.2007 - 2/5 Ws 700/06 -, OLG Koblenz, Beschluss vom 20.10.2008 - 2 Ws 448/08 (Vollz) -, jeweils juris.
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